Verordnungsweg
Rezepte für eine logopädische Therapie werden von folgenden Ärzten ausgestellt:
- HNO-Ärzte/Phoniater
- Hausärzte
- Kinderärzte
- Kieferorthopäden
- Zahnärzte
- Neurologen
Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum des Rezeptes erfolgen sollte.
Behandlungskosten
Kassenpatienten
Sie unterschreiben zu Beginn der Behandlung eine Behandlungsvereinbarung. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten der Therapie bis auf einen vorgeschriebenen Eigenanteil (10% der Behandlungskosten). Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr entfällt dieser Eigenanteil.
Privatpatienten
Privatversicherte unterschreiben zu Beginn der Behandlung eine Behandlungsvereinbarung und erhalten nach der Beendigung der Therapie eine Rechnung. Die Rechnung kann bei Ihrer privaten Krankenversicherung eingereicht werden und Sie bekommen diese nach Ihrem individuell versicherten Tarif erstattet.
Behandlungsdauer
Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes wird die Dauer und Frequenz der Therapiestunden festgelegt (30, 45 und 60 min). Meist liegt die Therapiefrequenz bei 1-2 mal pro Woche.
Der behandelnde Arzt erhält nach jeder Verordnung einen Therapiebericht und stellt je nach Notwendigkeit eine Folgeverordnung aus.
Wie lange eine logopädische Therapie dauert, d.h. wie viele Therapiestunden insgesamt notwenig sind, ist sehr unterschiedlich und hängt von ursächlichen und umgebenden Faktoren ab.
Elterninformation
Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Deshalb ist ein reger Austausch in und nach den Therapiestunden notwendig, um das angestrebte Ziel der Therapie zu erreichen.
Sollte die regelmäßige Anwesenheit nicht möglich sein, sind regelmäßige Elterngespräche hilfreich.
